Voraussetzung für eine Dia-Multivisionsschau

·Der Raum muss vollkommen verdunkelbar sein.
Vorhänge alleine genügen nicht, es sei denn sie sind lichtundurchlässig.

·Ideal ist eine Bühne.
    
Die Leinwand steht höher und es kann über die Köpfe der Zuschauer projiziert werden.

·Bei ebener Projektion muss für den Lichtstrahl in der Mitte eine Fläche von der Bestuhlung freigehalten werden, die trapezförmig nach vorne hin erweitert werden muss.

·Einzelne Stühle sind immer von Vorteil.
   
Als sehr ungünstig hat sich erwiesen, wenn Tische mit aufgestellt werden und die Zuschauer zur Seite schauen müssen.

·Ein gewisser Abstand der Bestuhlung zur Leinwand ist wichtig. (min. 4m)

·Raumhöhe:  Bei Projektionsgröße 1,5x1,5m = min. 2m
                    Bei Projektionsgröße 3x3m = 3,1m

·Abstand des Freiraums für Bedienung der Projektoren von der Leinwand:
                    Bei Projektionsgröße 1,5x1,5m = 6,5m
                    Bei Projektionsgröße 3x3m = 13m

·Tisch für Ablage


Bei Anmietung zu einem vereinbarten Festpreis ist der Veranstalter verantwortlich für Werbung, Publikation und Räumlichkeiten. Der Veranstalter ist auch verantwortlich für die Durchführung und für die Sicherheitsvorschriften. Die Bestuhlung erfolgt ebenfalls vom Veranstalter mit entsprechender Rücksprache mit hwaudiovision.

Bei Veranstaltungen mit Eintrittspreis , die hwaudiovision in Eigenverantwortung unternimmt wird die Werbung und Publikation mit übernommen. Die Bestuhlung muss dann nur bereitgestellt werden. Für die Sicherheitvorschriften ist die Hallenverwaltung verantwortlich.
Nur schriftliche Vereinbarungen haben Gültigkeit.
Es können jederzeit Sondervereinbarungen getroffen werden.


Anfragen unter E-mail heinzwagener@hwaudiovision.de,
unter Tel. 02737/93305
oder schriftlich unter
Heinz Wagener
Im Pfarrfeld 28
57250 Netphen (Irmgarteichen)